E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Anfrage: Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besser versichern

Geschäftsnummer:

24.3921

Eingereicht von:

Wasserfallen Flavia

Einreichungsdatum:

19.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

-

Schlagwörter:

Arbeitgeber; Koordination; Bundesrat; Bundesgesetz; Alters-; Hinterlassenen; Invalidenvorsorge; Arbeitnehmende; Dienste; Jahreslohn; Franken; «Mehrfachbeschäftigte»; Vorsorgeeinrichtung; Hauptarbeitgebers; Auffangeinrichtung; Koordinationsabzug; Generationen; Sozialversicherungen; Benachteiligungen

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wie folgt anzupassen:

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Begründung

Arbeitnehmende, die bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind («Mehrfachbeschäftigte»), sind heute in der zweiten Säule benachteiligt, da die verschiedenen Einkommen nicht summiert und entsprechend versichert werden. Zwar ist eine freiwillige Versicherung möglich, in der Realität sind die Arbeitgeber aber nur sehr selten bereit, Versicherungslösungen über mehrere Arbeitgeber hinweg zu ermöglichen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten mit gleichen Pensen, die nur bei einem Arbeitgeber angestellt sind.

Auch eine Flexibilisierung des Koordinationsabzugs ist angezeigt, um die verschiedenen Arbeitsmodelle besser zu versichern. Bei der Umsetzung sollen insbesondere die jüngeren Generationen berücksichtigt werden. Zudem braucht es bei der Umsetzung eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden (insb. Ergänzungsleistungen).

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.