Geschäftsnummer: | 24.3921 |
Eingereicht von: | Wasserfallen Flavia |
Einreichungsdatum: | 19.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Arbeitgeber; Koordination; Bundesrat; Bundesgesetz; Alters-; Hinterlassenen; Invalidenvorsorge; Arbeitnehmende; Dienste; Jahreslohn; Franken; «Mehrfachbeschäftigte»; Vorsorgeeinrichtung; Hauptarbeitgebers; Auffangeinrichtung; Koordinationsabzug; Generationen; Sozialversicherungen; Benachteiligungen |
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wie folgt anzupassen:
Arbeitnehmende, die bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind («Mehrfachbeschäftigte»), sind heute in der zweiten Säule benachteiligt, da die verschiedenen Einkommen nicht summiert und entsprechend versichert werden. Zwar ist eine freiwillige Versicherung möglich, in der Realität sind die Arbeitgeber aber nur sehr selten bereit, Versicherungslösungen über mehrere Arbeitgeber hinweg zu ermöglichen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten mit gleichen Pensen, die nur bei einem Arbeitgeber angestellt sind.
Auch eine Flexibilisierung des Koordinationsabzugs ist angezeigt, um die verschiedenen Arbeitsmodelle besser zu versichern. Bei der Umsetzung sollen insbesondere die jüngeren Generationen berücksichtigt werden. Zudem braucht es bei der Umsetzung eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden (insb. Ergänzungsleistungen).